
Tel.: 0 2 362 – 60 62 850
erstellt am: 12.03.2013 | von: Marion Wickermann | Kategorie(n): Informationen rund um das Thema Tod und Trauer |
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erstellt am: 10.09.2012 | von: Marion Wickermann | Kategorie(n): Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament ... |
Durch Krankheit oder Unfall können wir alle in Situationen kommen, in denen die Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt ist. Dann ist es hilfreich, eine Vertrauensperson zu haben, die wichtige Angelegenheiten für uns klären kann.
Dabei hilft Ihnen die Vorsorgevollmacht. In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, was der Bevollmächtigte regeln darf. Durch diese Vorsorgevollmacht ist eine vom Gericht anzuordnende Betreuung überflüssig.
Inhalt der Vorsorgevollmacht sind die Aufgaben, die der Bevollmächtigte für Sie erledigen soll (z.B. Bankgeschäfte) und der Zeitpunkt, ab wann die Vollmacht gilt und die Bedingungen, die mit der Vollmacht verbunden sind.
Die Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu fassen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig. Sinnvoll kan dies aber schon sein, weil dann der Notar z.B. die Geschäftsfähigkeit bestätigen kann. Geht es in der Vorsorgevollmacht auch um Grundstücke, eine Firma etc. ist die Vorsorgevollmacht notariell zu beurkunden.
Eine Generalvollmacht gilt für alle Lebensbereiche – wie der Name schon sagt und mit dem Original ist der Generalbevollmächtigte sofort handlungsfähig.
Aus diesem Grund ist es auch sehr wichtig, eine solche Vollmacht nur vertrauenswürdigen Menschen zu erteilen, die im Fall der Fälle ausschließlich in ihrem Sinne handeln.
Auch bei Generalvollmachten ist zu beachten, daß Banken und Sparkassen ihr eigenes Süppchen kochen und oft nur eigene bankinterne Vollmachten oder notariell beurkundete Vollmachten anerkennen.
Sinnvoll ist auch, daß die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Damit bleibt dem Bevollmächtigten die Fähigkeit zum Handeln erlaubt, bis das Erbe vollzogen wird.
Die Rechtsverbindlichkeit einer Vorsorgevollmacht kann erhöht werden, wenn in Zeitabständen von ca. 2 Jahren die Aktualität mit einer neuen Unterschrift bestätigt wird.
Wenn die bevollmächtigte Person erst handeln können darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, können Sie die Vorsorgevollmacht einer dritten Person aushändigen, die dann der bevollmächtigten Person die Vorsorgevollmacht erst aushändigen darf, wenn ein Arzt bestätigt, daß Sie nicht mehr in der Lage dazu sind, selbst zu entscheiden.
Das kann natürlich auch zu Verzögerungen führen. Letztendlich bleibt es jedem selbst überlassen, wann und wie er eine Vorsorgevollmacht ausstellt und wie sie verwahrt wird. Es sollte nur beachtet werden, daß die bevollmächtigte Person mit dieser Vorsorgevollmacht fast alles in unserem Namen tätigen kann.
Notariell beurkundete Vorsorgevollmachten können vom Notar beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Einen Zugriff auf diese Datenbank über Vorsorgevollmachten haben nur die Amtsgerichte und die Betreuungsstellen der Kommunen.
erstellt am: 07.08.2012 | von: Marion Wickermann | Kategorie(n): Sterbegeldversicherung |
Der Tod und das Sterben sind keine Themen, über die man täglich mit seinen Angehörigen spricht. Allerdings sollte man sich schon rechtzeitig Gedanken machen, denn nachdem das Sterbegeld der Krankenkassen weggefallen ist, muss man selbst eine Sterbegeld Vorsorge treffen. Die Beerdigungskosten sind sehr hoch, und ohne eine entsprechende Sterbegeld Vorsorge könnten die Hinterbliebenen zusätzlich zur ohnehin schon belastenden Situation durch den Verlust eines Angehörigen dann plötzlich auch noch vor große finanzielle Probleme gestellt sein. Gerne ist Frau Wickermann Ihnen bei der Ermittlung der üblichen Bestattungskosten an Ihrem Wohnort behilflich. Und wenn man diese Summe ermittelt hat, kann man mit einer sinnvollen Sterbegeld Vorsorge treffen.
Sterbegeld Vorsorge – was ist das?
Man könnte es auch mit Bestattungskosten-Versicherung umschreiben. Denn das ist der eigentliche Sinn und Zweck der Sterbegeld Vorsorge. Es handelt sich im Prinzip um eine Lebensversicherung, die jedoch nicht – wie beispielsweise eine kapitalbildende Lebensversicherung – im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, sondern immer nur nach dem Tod des Versicherungsnehmers dem Begünstigten. Wer der Begünstigte ist, legt der Versicherungsnehmer selbst zu Lebzeiten im Antrag fest – natürlich kann der Begünstigte im Laufe der Zeit vom Antragsteller geändert werden. Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften, die Sterbegeld Vorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung anbieten. Für den Laien ist das Angebot oft verwirrend und nicht wirklich gut durchschaubar. Doch dafür gibt es ja den Versicherungsvergleich im Internet. Unter www.sterbegeldversicherungen-preisvergleich.de finden Sie wertvolle Informationen. Außerdem finden Sie dort professionelle Hilfe, denn die kompetente und freundliche Versicherungsmaklerin, Frau Marion Wickermann, wird Ihnen gern behilflich sein und Sie fachkundig beraten.
Die Sterbegeld Vorsorge bei der Ideal Versicherung
Wenden Sie sich mit Ihrer Sterbegeld Vorsorge an ein Unternehmen, das schon seit ungefähr 100 Jahren mit diesem Thema vertraut ist und bewiesen hat, dass es durchdachte Lösungen anbietet und kundenorientiert arbeitet. Die Entwickler der Ideal Versicherung haben sicher auch für Ihren speziellen Fall eine maßgeschneiderte Lösung, die Sie bei Frau Wickermann anfordern können. Sie können beispielsweise den Betrag als Einmalzahlung leisten oder für eine bestimmte Laufzeit monatliche Beiträge vereinbaren. Die Ideal Versicherung bietet obendrein einen ganz außergewöhnlichen Service. Durch die Zusammenarbeit der Ideal Versicherung mit dem Bestattungsunternehmen Ahorn AG wird hier dem Kunden ein einzigartiges Leistungspaket in der Bestattungsvorsorge angeboten.
Wie funktioniert die Bestattungsvorsorge?
Sie können wählen, entweder die sinnvolle Sterbegeld Vorsorge oder die Bestattungsvorsorge. Der Unterschied ist einfach, daß Sie bei der Sterbegeld Vorsorge die vereinbarte Todesfallsumme direkt an die Angehörigen ausgezahlt wird und bei der Bestattungsvorsorge das Institut Ahorn AG die komplette Beerdigung in die Hand nimmt und zwar genau nach Ihren vorher festgelegten Vorgaben. D.h. die Angehörigen sind entlastet und können sich ganz Ihrer Trauer widmen. Für welche Art der Vorsorge Sie sich entscheiden, bleibt natürlich immer Ihre Sache. Vielleicht ist auch die Planung und Durchführung des Begrägnisses für einige Angehörige der letzte Gruß an den/die liebe Vestorbene. Wichtig ist einfach, daß Sie wissen, daß es die Möglichkeit gibt, schon jetzt alles zu planen – so oder so. Das Bestattungsunternehmen Ahorn AG ist mit mehreren hundert Standorten in Deutschland flächendeckend präsent. Ahorn ist mit den Ritualen der unterschiedlichen Religionen bestens vertraut und kann daher eine einfühlsame, kompetente Bestattung garantieren, die vollständig und bis ins Detail nach Ihren Wünschen ausgeführt wird. Wenn Sie bei der Ideal Versicherung eine Sterbegeld Vorsorge abschließen, können sie noch das Paket “Bestattungsvorsorge” dazu wählen. Dann können müssen Sie sich wirklich nicht mehr mit diesem Thema befassen, denn alles ist bestens geregelt.