Was heißt das: Verwandte in gerader Linie sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet?
Ich beziehe den § 1601 BGB jetzt einfach mal auf das Thema Sterbegeldversicherungen und da bedeutet es, daß wir Verwandten in gerader Linie, also Eltern, Geschwistern und Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn diese dazu nicht in der Lage sind. In Bezug auf Sterbegeldversicherungen bedeutet es dann eben, daß wir z.B. für die Bestattungskosten unserer Eltern aufkommen müssen, wenn diese nicht vorgesorgt haben. Das ist in den meisten Fällen für die Kinder ja auch selbstverständlich.
Wenn man als Kind nicht irgendwann vor einer oder auch mehreren großen Summe stehen will, kann man auch im Vorfeld für die Eltern eine Sterbegeldversicherung abschließen und diese monatlich besparen und zwar ganz ohne das Wissen oder die Unterschrift der Eltern. Das ist ja auch nichts Schlimmes, sondern reine Vorsorge.
Angebote berechne ich gerne! Denken Sie einfach daran, daß die Sterbegeldversicherungen zum Schonvermögen gehören und irgendwelches Bargeld oder Sparguthaben eben nicht. Das heißt, mit einer Sterbegeldversicherung sichern Sie der versicherten Person auf jeden Fall ein würdiges Begräbnis. Einfach nur zurückgelegtes Geld kann zum Beispiel im Fall einer nötig werdenden Pflege für diese herangezogen werden und ist dann verbraucht.